Gesetzliche Meldepflichten für Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Am 01. August 2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz („TraFinG“) in Kraft getreten. Es schafft neue Meldepflichten für Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Bislang konnten GmbHs, an denen natürliche Personen direkt oder indirekt mit mehr als 25 % beteiligt waren, auf eine Meldung dieser Personen als sog. wirtschaftlich Berechtigte zum Transparenzregister verzichten, sofern im Handelsregister eine entsprechende Gesellschafterliste elektronisch vorhanden war. Diese Erleichterung gilt zum einen für Neugründungen ab dem 1. August 2021 nicht mehr. Zum anderen können auch am 31. Juli 2021 existierende GmbHs ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr von dieser Mitteilungsfiktion profitieren und müssen eine Meldung sämtlicher wirtschaftlich Berechtigter zum Transparenzregister spätestens bis zum 30. Juni 2022 vornehmen.

 

Zudem ist zu beachten, dass bei der erforderlichen Meldung künftig bei wirtschaftlich Berechtigten, die über mehrere Staatsangehörigkeiten verfügen, sämtliche Staatsangehörigkeiten und nicht wie bislang nur eine Staatsangehörigkeit mitzuteilen sind.

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Autor

Dr. Alexander Bissels

Dr. Alexander Bissels
CMS Hasche Sigle
Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
alexander.bissels@cms-hs.com

 

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