Am 01. August 2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz („TraFinG“) in Kraft getreten. Es schafft neue Meldepflichten für Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Zudem ist zu beachten, dass bei der erforderlichen Meldung künftig bei wirtschaftlich Berechtigten, die über mehrere Staatsangehörigkeiten verfügen, sämtliche Staatsangehörigkeiten und nicht wie bislang nur eine Staatsangehörigkeit mitzuteilen sind.
Autor
Dr. Alexander Bissels
CMS Hasche Sigle
Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
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