Midijobs – Krankenversicherung, Steuern und mehr was Sie wissen müssen

Der Begriff Midijob ist nahezu selbsterklärend. Er erweitert monetär die Begrifflichkeit des Minijobs, indem damit ein Arbeitsverhältnis mit einem Verdienst von mindestens 538 Euro und bis zu 2.000 Euro monatlich gemeint ist. Ab Januar 2024 erfolgt die letzte Erhöhung des Wertes. Weitere wichtige Aspekte rund um das Thema Midijob Krankenversicherung und mehr finden sich im Folgenden, um besser abzuschätzen, inwiefern sich dieses Anstellungsverhältnis für den eigenen Betrieb eignet.

Beschäftigung in der Gleitzone: der Midijob

Der Midijob wird auch als „Beschäftigung in der Gleitzone“ bezeichnet. Seit Sommer 2019 trägt er den Beinamen „Beschäftigung im Übergangsbereich“. Mit diesen beiden Begrifflichkeiten wird die Grundidee des Midijobs zu 100 % getroffen. So gibt es für den Arbeitnehmer einen Verdienst innerhalb einer fixen Unter- und Obergrenze, die relativ großzügig gewählt ist und über dem Minijob liegt. Sowohl der Angestellte als auch der Arbeitgeber profitieren von diesem monetären Spielraum.
Dabei ist zu beachten, dass neben dem monatlichen Einkommen zum Bruttoarbeitsentgelt etwaige Einmalzahlungen in Form von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld gehören. Bestehen beim Monatslohn Schwankungen, nimmt der Arbeitgeber eine Schätzung oder durchschnittliche Berechnung vor. Sie dient als Basis für die Steuern und Abgaben des Midijobs. Fixiert ist dieses Angestelltenverhältnis im Sozialgesetzbuch (SGB) IV.

Extratipp: Nicht jedes Ausbildungsverhältnis gehört in die Klasse des Midijobs. Studenten können diesen zwar ausüben, aber nicht Praktikanten, Azubis oder Absolventen des sozialen Jahres.blog_icons_glossarr

Minijob ist nicht Midijob: die Unterschiede

Zur Übersicht seien hier die wichtigsten Unterschiede zwischen einem Midijob und Minijob aufgeführt (Stand Januar 2024):

Bezahlung:
Beim Minijob liegt sie bei höchstens 538 Euro pro Monat.
Beim Midijob bewegt sie sich zwischen 538 Euro und bis zu 2.000 Euro pro Monat.

Bruttoentgelt:
Beim Minijob ist Brutto gleich Netto.
Beim Midijob reduziert sich der Bruttowert um Abgaben.

Sozialversicherung:
Beim Minijob ist eine Befreiung von Rentenbeiträgen möglich.
Beim Midijob fallen Abgaben auf alle Sozialversicherungen an.

Steuern:
Der Minijob ist steuerfrei. Deswegen entfällt in der Regel auch für den Minijob die Steuerklasse.
Beim Midijob sind Steuern im Rahmen der regulären Versteuerung der Einnahmen zu berücksichtigen.

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Midijob Rechner: Wie hoch wird der Sozialversicherungsanteil sein?

Zwar entfällt zumeist für den Arbeitnehmer beim Minijob die Steuerklasse, aber Arbeitgeber führen an die Minijobzentrale 28 % ab. Deutlich zeigt der Midijob Rechner, dass bei diesem Angestelltenverhältnis die Arbeitgeberbelastung geringer ist. Sie liegt bei 20 %, da nur die Hälfte des Gesamtsozialversicherungsbeitrags erhoben wird.
Beispiel Midijob Rechner für Beitragsbelastung des Arbeitgebers:

- 538 Euro x 19,875 % = 106,93 Euro
- zum Vergleich der Minijob: 538 Euro x 28 % = 150 Euro

Ein wenig aufwendiger als beim Minijob: Anmeldung von Midijobmitarbeitern. Das Anmelden der Minijobber übernimmt komplett die Minijobzentrale. Beim Midijob meldet der Arbeitgeber den Midijobber bei jeglichen Sozialversicherungen an und rechnet direkt mit den Sozialversicherungsträgern ab.

Midijob und Steuern

Midijobber in den Steuerklassen 1 bis 4 führen keine Lohnsteuer ab. Sobald der Angestellte jedoch verheiratet ist, sieht die Lage anders aus. Fällt er in Steuerklasse 5 oder 6, wird das komplette Einkommen der Ehepartner bei der Versteuerung berücksichtigt.

Urlaubsanspruch für Midijobber und Kündigungsfristen
Der Urlaubsanspruch beim Minijob hängt von der Arbeitszeit ab. Ähnlich ist es beim Midijob.
- 6-Tage-Woche: 24 Urlaubstage
- 5-Tage-Woche: 20 Urlaubstage

Bei einem Midijob sind die Kündigungsfristen gesetzlich oder vertraglich festgelegt. Damit gibt es keinen Unterschied zu einem normalen Arbeitsverhältnis.

blog_icons_glossarrWichtige Informationen zu studentischen Midijobs

Hier greifen Besonderheiten bezüglich der Versicherungspflicht. Studierende sind ab einem monatlichen Einkommen von 470 Euro nicht mehr gratis über die Familienversicherung versichert. Somit müssen studentische Kräfte beim Midijob die Krankenversicherung beachten. Für gewöhnlich entrichten sie einen ermäßigten Beitrag an die gesetzliche Krankenkasse. Zusätzliche Beiträge durch den Midijob für Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung werden nicht erhoben, sofern:

- der Student pro Woche weniger als 20 Stunden arbeitet.
- der Student zwar mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, aber diese Zeit nur aufs Wochenende fällt oder abends bzw. nachts stattfindet.
- der Student bei mehrfach befristeten Beschäftigung von über 20 Wochenstunden, die 26-Wochen-Grenze oder 180 Kalendertage in einem Zeitraum von einem Jahr nicht überschreitet.

Extra-Hinweis: Bezieht der Student einen Lohn von über 358 Euro, ist er zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen verpflichtet. In Abhängigkeit von der Lohnhöhe steigt der Rentenbetrag gleitend bis auf einen Beitragssatz von höchstens 9,3 %.

Midijob: mit der richtigen HR-Software gut gemanagt

Vom Urlaubsanspruch beim Minijob bis hin zur steuerlichen Behandlung gibt es einige Unterschiede zum Midijob, weswegen einige Arbeitgeber sich fragen, ob dieses Angestelltenverhältnis sich für sie lohnt. Immerhin ist der Verwaltungsaufwand aufgrund der etlichen Sonderregelungen erheblich höher. Durch den Einsatz einer smarten HR-Software, wie wir sie anbieten, lässt er sie sich jedoch problemlos stemmen. Die digitalen Prozessschritte nehmen einen Großteil der administrativen Aufgaben verlässlich und allumfassend ab. Auf diese Weise können Arbeitgeber und Arbeitnehmer von der Win-win-Situation profitieren, die sich durch den Midijob ergeben. Im Niedriglohnbereich sind die prozentualen Abgaben für den Arbeitgeber sehr günstig. Arbeitnehmer kommen in den Genuss eines umfangreichen Sozialversicherungsschutzes, ohne für diesen übermäßig belastet zu werden.

 

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