Talentierte Bewerber können sich ihren Arbeitgeber meist aussuchen – und für sie zählt mehr als ein hohes Gehalt. Mitarbeiterangebote, auch Corporate Benefits genannt, gehören in vielen Unternehmen zum guten Ton. Sie bergen ein interessantes Potenzial, um die Zufriedenheit sowie die Motivation der Belegschaft zu steigern. Lesen Sie mehr darüber, wie Arbeitnehmer und Unternehmen von Zusatzleistungen profitieren und worauf Sie bei den Benefits für Mitarbeiter achten sollten.
Mitarbeiterangebote beziehungsweise Corporate Benefits sind Zusatzleistungen oder Vergünstigungen, die Arbeitgeber über das Gehalt hinaus zahlen. Es kann sich dabei um Geld- oder Sachleistungen handeln, die teilweise für beide Seiten steuerliche Vorteile bergen. So wirken Mitarbeiterangebote nachhaltig: Sie binden qualifizierte Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen und sind auch für Bewerber attraktiv. Wirbt Ihr Unternehmen mit lukrativen Benefits, kann das den Ausschlag geben, dass die besten Köpfe sich für Sie entscheiden und nicht für den Mitbewerber, der keine entsprechenden Goodies im Programm hat.
Corporate Benefits sind ein probates Mittel im Recruiting wie im Corporate Branding. Nach dem Motto „Gutes tun und darüber sprechen“ kann es Erfolg versprechend sein, bereits in Stellenanzeigen mit Mitarbeitervorteilen zu werben. Gute Leistungen mit Zusatzleistungen zu belohnen, motiviert außerdem stärker als eine Gehaltserhöhung. Die erwünschten Folgen sind eine geringere Fluktuation und eine höhere Produktivität.
Den maximalen Nutzen haben Corporate Benefits allerdings nur, wenn Sie sie strategisch durchdacht einsetzen. Der „Benefits Trends Survey“, 2021 vom britischen Beratungsunternehmen Willis Towers Watson durchgeführt, fand heraus, dass rund zwei Drittel der auch in Deutschland befragten Unternehmen ihre Mitarbeiter mit Angeboten halten möchten. Noch gelingt ihnen das allerdings nicht optimal: Rund 60 Prozent fehle laut Willis Towers Watson eine klare Corporate-Benefit-Strategie. Einzelmaßnahmen bergen jedoch die Gefahr von Fehlinvestitionen: Treffen Mitarbeiterangebote nicht die Bedürfnisse der Adressaten, verpuffen sie.
Corporate Benefits fördern nur dann die Attraktivität als Arbeitgeber und damit die Bindung an das Unternehmen, wenn sie passgenau eingesetzt werden. Hier liegt die Herausforderung – schließlich sind die Bedürfnisse sehr individuell. Es kann sinnvoll sein, die Beschäftigten selber aus verschiedenen Angeboten wählen zu lassen. Auch die Unternehmensgröße, -struktur und die Branche spielen eine Rolle bei der Auswahl sinnvoller Mitarbeiterangebote.
Grundsätzlich lassen sich Zuwendungen in Sach- und Geldbezüge aufteilen. Dazu kommen soziale Vorteile wie flexible Arbeitszeiten oder eine firmeninterne Kinderbetreuung. Zu den verbreiteten Corporate Benefits gehören:
Tatsächlich dürften nicht alle dieser Vorteile bei jedem Mitarbeiter gleich gut ankommen. Eine kostenlose Kinderbetreuung ist für ältere und kinderlose Kollegen irrelevant. Wer privat bereits eine hochwertige technische Ausstattung besitzt, dürfte sich über Smartphone und Co. weniger freuen. Doch welche Benefits sind dann überhaupt sinnvoll?
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Fest steht, dass Corporate Benefits ein Argument für Ihr Unternehmen sind. Im Jahr 2018 befragte das Onlinestellenportal StepStone 30.000 Fach- und Führungskräfte zu ihren Entscheidungskriterien bei der Job-Wahl. Rund 70 Prozent nannten attraktive Mitarbeiterangebote als wichtigen Faktor für ihre Zusage. Zu den meistgenannten zählen monetäre Benefits wie eine betriebliche Altersvorsorge und eine Gewinnbeteiligung. Auch Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge kommen gut an. In weiteren Erhebungen stehen flexible Arbeitszeiten, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Verpflegungsangebote auf den vordersten Rängen.
Viele Mitarbeitervorteile sind verhältnismäßig einfach umzusetzen. Das gilt insbesondere für Anreize wie kostenlose Snacks und Getränke. Ein Wassersprudler und ein Vertrag bei einem auf Unternehmen spezialisierten Lieferdienst können bereits viel bewirken. Flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit fürs Homeoffice erfordern je nach Unternehmensstruktur einen höheren Organisationsaufwand. Sie haben allerdings den größten Nutzen für die Motivation und Loyalität – Stichwort Vertrauensarbeitszeit.
Bei Geld- und vor allem bei vielen Sachleistungen ist über die Organisation hinaus auch der steuerliche Aspekt zu beachten. Einige Mitarbeiterangebote sind steuerfrei, andere müssen versteuert werden oder lassen sich absetzen.
Unabhängig von der Art der Mitarbeitervorteile gilt: Sachbezüge sind bis zu einer Freigrenze in Höhe von 50 Euro steuerfrei. Der Betrag wurde 2022 von 44 Euro auf 50 Euro erhöht. Als Sachbezüge im steuerlichen Sinne gelten alle Benefits, die Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gewähren:
Neben Waren und Dienstleistungen fallen auch geldwerte Vorteile darunter, wie zum Beispiel Dienstwagen. Nutzen Mitarbeiter diesen auch für private Zwecke, ist dieser geldwerte Vorteil zu versteuern. Das gilt übrigens ebenso für E-Bikes, nicht jedoch für klassische Fahrräder.
Gut zu wissen: Nicht unter die 50-Euro-Grenze fallen Sachgeschenke zu persönlichen Anlässen. Für Präsente zum Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes sind maximal 60 Euro steuerfrei. Diese steuerlichen Regelungen sollten Sie außerdem kennen:
Personalrabatte und Prozente auf eigene Dienstleistungen sind bis zu einem Betrag von 1.080 Euro im Jahr steuerfrei.
Stellen Sie technische Geräte wie Smartphones Ihren Beschäftigten zur Verfügung und bleiben diese in Firmenbesitz, fallen keine Abgaben an. Anders sieht es aus, wenn Sie die Geräte verschenken: Hier sind vom Unternehmen pauschal 25 Prozent des Warenwerts zu versteuern.
Von der Krankenkasse anerkannte Gesundheitsleistungen können Arbeitgeber steuerfrei bezahlen, wenn sie einen Wert von insgesamt 500 Euro nicht übersteigen.
Findet die Kinderbetreuung nicht im Unternehmen statt, etwa durch eine Betriebskita, sind für den Mitarbeiter steuerfreie Unterstützungsleistungen von maximal 600 Euro möglich.
Jobtickets und Zulagen für den öffentlichen Nahverkehr sind für Mitarbeiter steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich, beziehungsweise würde die Steuerlast erhöhen.
Kostenfreie oder geförderte Mahlzeiten sind pro Arbeitnehmer und Tag mit 3,30 Euro Sachbezugswert angesetzt. Unternehmen können maximal 3,10 Euro zuzahlen. Ein Essen im Wert von 6,40 Euro hat für den Mitarbeiter somit keinen Einfluss auf die Steuererklärung.
Attraktive Benefits für Mitarbeiter bergen hohes Potenzial. Treffen Sie die Bedürfnisse, tragen sie viel dazu bei, Leistungsträger und damit Erfolgstreiber in der Firma zu halten. Und mehr noch: Sie fördern das Renommee des Unternehmens und können für qualifizierte Arbeitnehmer das Zünglein an der Waage sein, sich für Sie zu entscheiden. Mitarbeiter profitieren aber nicht nur von Geld- und Sachleistungen als solche. Corporate Benefits zeigen ihnen, dass sie Ihrem Betrieb etwas wert sind.
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