Mit der Industrialisierung kam die Akkordarbeit. In möglichst kurzer Zeit soll der Arbeiter eine möglichst große Menge an Arbeit bewerkstelligen. Oft wird diese Arbeit in Stückzahlen gemessen. Hinter der Begrifflichkeit verbirgt sich jedoch noch mehr. Sie ist mit einem strengen Regelwerk verbunden, um Arbeiter zu schützen.
Bei der Akkordarbeit erfolgt die Vergütung der geleisteten Arbeitsmenge in einer bestimmten Zeit. Ziel ist es, so eine besonders zügige Produktion voranzutreiben. Die Mengenbemessung richtet sich nach objektiven, rechtlichen Rahmenbedingungen und wird nach diesen Kriterien bewertet:
- Volumen eines Stücks
- Gewicht eines Guts
- Länge eines angefertigten Stücks
- Anzahl der angefertigten Stücke
Damit Akkordarbeit überhaupt möglich ist, muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Arbeiter erhält einen Akkordlohn. Wie hoch dieser ist, steht in Abhängigkeit zur geleisteten Arbeit. Der Akkordlohn lässt sich wiederum in die Begrifflichkeiten Geldakkord und Zeitakkord aufteilen.
Zeitakkord: Er hat als Basis eine Vorgabezeit pro Mengeneinheit. Berechnet wird er aus dem Grundlohn und dem Akkordzuschlag.
Geldakkord: Er berechnet sich ausschließlich aus der geschafften Menge. Ein Grundentgelt gibt es nicht.
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Darüber hinaus gibt es den Einzelakkord und den Gruppenakkord. Wie die Begriffe bereits andeuten, wird der Einzelakkordlohn von einem einzelnen Arbeiter erarbeitet. Der Gruppenakkordlohn hingegen wird von einer Gruppe erreicht.
Wichtig: Ob Geldakkord oder Zeitakkord: Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, unabhängig von der Arbeitsmenge einen Mindestlohn zu zahlen. Dieser Mindestlohn bei der Akkordarbeit steht nach § 1 MiLoG jedem Arbeitnehmer zu.
Aufgrund der spezifischen Voraussetzungen der Akkordarbeit hat sie nur für wenige Arbeitsbereiche eine Bedeutung. Daraus ergeben sich sehr spezielle Vor- und Nachteile:
Vorteile
- Leistungssteigerung
- Leistungskontrolle
- Planbarkeit
- Prozessorientierung
Nachteile
- Leistungsdruck
- Qualitätseinbußen
- erhöhter Krankenstand durch erhöhte Arbeitsbelastung
- erhöhte Unfallgefahr durch den Leistungsdruck
Die Akkordarbeit unterliegt einigen Bedingungen, die letztlich dem Schutz der Arbeitnehmer dienen. Hierzu gehört, dass das Mutterschutzgesetz werdenden Müttern dieses Entlohnungssystem verbietet. Gleiches zählt für Jugendliche, die davor durch das Jugendarbeitsschutzgesetz geschützt werden. Auf diese Weise möchte der Gesetzgeber diese beiden sehr vulnerablen Personengruppen vor gesundheitlichen Konsequenzen bewahren. Akkordarbeit kann nämlich physisch und psychisch sehr herausfordernd sein.
Neben der Begrenzung auf bestimmte Personengruppen ist der Arbeitgeber dazu gezwungen, bestimmte Arbeitsbedingungen einzuhalten. Mit diesen soll der Arbeiter bestmöglich vor gesundheitlichen Schäden geschützt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Akkordarbeit ausschließlich unter strengen Arbeitsschutzbedingungen möglich ist. Sie ist heutzutage nur noch vereinzelt in der Produktion anzutreffen.
Akkordarbeit kann ihre Berechtigung haben. Sie ermöglicht, die Produktionsmenge durch ein erhöhtes Arbeitstempo anzukurbeln. Gleichzeitig hat der Arbeitnehmer so die Chance auf ein besseres Gehalt. Doch genau hier liegt auch die Schattenseite des Entlohnungssystems für den Arbeiter: Arbeitet er nicht so schnell, verdient er weniger. Anhaltend steht der Akkordlohn unter anderem deswegen in der Kritik. Arbeiter würden dazu gedrängt werden, immer schneller zu arbeiten – und das über ihre Belastungsgrenzen hinweg. Dies und die veränderte Arbeitswelt führen zur Abnahme der Bedeutung der Akkordarbeit in Deutschland.
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