Das wichtigste zum Arbeitslosengeld und Bürgergeld

Wie werden deutsche Staatsbürger und EU-Bürger sozial unterstützt, wenn sie ihren Job verlieren? Und was steht ihnen gesetzlich zu? In diesem Artikel möchten wir einen kurzen Überblick über die verschiedenen Arten der Leistungen geben und Sie auch darüber informieren, was es mit dem Bürgergeld auf sich hat.

Was genau versteht man unter Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld bedeutet eine Absicherung für Menschen, die ihre Arbeit verloren haben oder länger auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle sind. Es wird aus Beiträgen der Arbeitnehmenden und der Arbeitgeber finanziert. Der gesetzlich geregelte Anspruch auf Arbeitslosengeld soll die Arbeitnehmer ohne Beschäftigung sozial absichern, bis eine neue Beschäftigung gefunden wurde.

Welche Leistungen stehen Arbeitnehmern nach dem Jobverlust zu?

In Deutschland gibt 2 Arten der sozialen Unterstützung. Das sind Arbeitslosengeld I (ALG I) und Arbeitslosengeld II (ALG II), umgangssprachlich auch als Hartz IV genannt. Das ALG I ist eine Versicherungsleistung, für die festangestellte Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit kontinuierlich eingezahlt haben. ALG1 kann jeder beantragen, der

  • arbeitslos ist und sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet hat und
  • in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war und somit die Anwartschaftszeit erfüllt hat.blog_neu

Das ALG II wird auch als Sozialhilfe bezeichnet und war bis vor Kurzem eine staatliche Leistung für Bedürftige, Arbeitssuchende oder ehemals Selbstständige, die nicht freiwillig eingezahlt haben. Anspruch auf Leistung haben auch Bürger, die sich außerhalb der EU aufhielten und über zwei Jahre keine Steuern in Deutschland zahlen mussten. Sie können Arbeitslosengeld II als Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte beantragen. Seit der Sozialreform am 01.01.2023 wurden das ALG2 komplett vom sogenannten Bürgergeld ersetzt. Die Leistung wird bei folgenden Voraussetzungen gezahlt:

  • Beim Antrag von ALG II ist die Bedürftigkeit des Antragsstellers eine Grundvoraussetzung und muss per Kontoauszügen, Mietverträgen, Zeugnissen etc. bewiesen werden.
  • Zudem muss vertraglich versichert werden, dass die eingetragene Bedarfsgemeinschaft oder der Ehepartner über keinerlei Besitz oder anderweitigem Einkommen verfügt

 

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Auf das Anfang 2023 eingeführte Bürgergeld als Ablösung des Arbeitslosengeld 2 haben alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Bürger im Alter zwischen 15 Jahren und dem regulären Renteneintrittsalter Anspruch. Es gelten die gleichen Bedingungen wie beim ALG2. Der aktuelle Bürgergeldregelsatz beträgt 502 Euro monatlich. Wie vor der Gesetzesänderung werden Kosten für Wohnung und Heizung auch von den örtlichen Jobcentern gezahlt. Es gibt aber keine bundeseinheitliche Regelung.

Darüber hinaus gilt, dass Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2 nur Menschen erhalten, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland angemeldet haben und sich im Land aufhalten. Jede Auslandsreise muss beim Arbeitsamt als Urlaub beantragt werden. Dies gilt auch für Städtereisen und Termine außerhalb des Meldegebiets, zum Beispiel für ein Vorstellungsgespräch für einen neuen Job.blog_neu

Wie berechnet sich die Höhe des Arbeitslosengeld 1?

Die Basis für die Berechnung von ALG1 bildet das Netto-Entgelt, das der Antragsteller in den 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit pro Tag verdient hat. Man erhält 60 Prozent des Netto-Entgelts. Wer Kinder hat, bekommt 67 Prozent. Es wird pro Kalendertag berechnet (Tagesbetrag) und wird bei einem vollen Kalendermonat mit 30 Tagen angesetzt. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten für Beiträge zur Krankenkasse sowie Renten- und Pflegeversicherung, wenn das Arbeitslosengeld gezahlt wird.

 

So berechnen sich das Bürgergeld

Der Eckregelsatz für eine alleinstehende Person beträgt derzeit 502 Euro monatlich. Doch die tatsächliche Höhe hängt von der persönlichen Lebenssituation ab. Dazu wird neben dem Alter auch Folgendes betrachtet:

  • Kosten für die Miete
  • Anzahl der Kinder
  • Einkommen (dazu zählen zum Beispiel Mieteinnahmen, Kindergeld oder Rente) und Einkommen des Partners (auch hier sind alle Einnahmen einzubeziehen)
  • Lebensumstände (zum Beispiel alleinerziehend)
  • Schwangerschaft (es gibt einen Anspruch auf einen erhöhten Bedarf von 17 Prozent des persönlichen Regelsatzes ab der 13. Woche)
  • Behinderung
  • Krankheit

 

Darf man trotz Arbeitslosengeldbezugs nebenbei Geld verdienen?

Die Antwort lautet ja. Jedoch sieht das Gesetz einige Regeln vor. Wer arbeitslos gemeldet ist, darf nebenbei arbeiten, allerdings sehr begrenzt verdienen. Das Nebeneinkommen muss auf jeden Fall der Agentur für Arbeit gemeldet werden und die Arbeitszeit muss unter 15 Stunden wöchentlich liegen. Ein Zuverdienst bis zu 165 Euro ohne Anrechnung auf das Arbeitslosengeld ist möglich. Ein höheres Einkommen wird dann abgezogen. Wer sich gegen das Risiko einer Arbeitslosigkeit mit einer privaten Arbeitslosenversicherung abgesichert hat, kann die Versicherungsleistung ohne Anrechnung auf das Arbeitslosengeld erhalten.blog_neu

Fazit zum Bezug von Arbeitslosengeld

Mit der Einführung des Bürgergeldes hat sich die Antragstellung erheblich vereinfacht und auch die Leistungen haben sich verbessert. Doch nach wie vor sind es für viele schwere Zeiten. Immer mehr Familien und vor allem Selbstständige haben mit den Folgen und Auswirkungen der Inflation zu kämpfen. Bevor eine finanzielle Notlage durch Jobverlust entsteht, sollten sich Arbeitslose unbedingt rechtzeitig mit dem Arbeitsamt und den entsprechenden Behörden und Ämtern in Verbindung setzen.

 

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