Arbeitslosengeld bedeutet eine Absicherung für Menschen, die ihre Arbeit verloren haben oder länger auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle sind. Es wird aus Beiträgen der Arbeitnehmenden und der Arbeitgeber finanziert. Der gesetzlich geregelte Anspruch auf Arbeitslosengeld soll die Arbeitnehmer ohne Beschäftigung sozial absichern, bis eine neue Beschäftigung gefunden wurde.
In Deutschland gibt 2 Arten der sozialen Unterstützung. Das sind Arbeitslosengeld I (ALG I) und Arbeitslosengeld II (ALG II), umgangssprachlich auch als Hartz IV genannt. Das ALG I ist eine Versicherungsleistung, für die festangestellte Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit kontinuierlich eingezahlt haben. ALG1 kann jeder beantragen, der
Das ALG II wird auch als Sozialhilfe bezeichnet und war bis vor Kurzem eine staatliche Leistung für Bedürftige, Arbeitssuchende oder ehemals Selbstständige, die nicht freiwillig eingezahlt haben. Anspruch auf Leistung haben auch Bürger, die sich außerhalb der EU aufhielten und über zwei Jahre keine Steuern in Deutschland zahlen mussten. Sie können Arbeitslosengeld II als Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte beantragen. Seit der Sozialreform am 01.01.2023 wurden das ALG2 komplett vom sogenannten Bürgergeld ersetzt. Die Leistung wird bei folgenden Voraussetzungen gezahlt:
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Auf das Anfang 2023 eingeführte Bürgergeld als Ablösung des Arbeitslosengeld 2 haben alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Bürger im Alter zwischen 15 Jahren und dem regulären Renteneintrittsalter Anspruch. Es gelten die gleichen Bedingungen wie beim ALG2. Der aktuelle Bürgergeldregelsatz beträgt 502 Euro monatlich. Wie vor der Gesetzesänderung werden Kosten für Wohnung und Heizung auch von den örtlichen Jobcentern gezahlt. Es gibt aber keine bundeseinheitliche Regelung.
Darüber hinaus gilt, dass Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2 nur Menschen erhalten, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland angemeldet haben und sich im Land aufhalten. Jede Auslandsreise muss beim Arbeitsamt als Urlaub beantragt werden. Dies gilt auch für Städtereisen und Termine außerhalb des Meldegebiets, zum Beispiel für ein Vorstellungsgespräch für einen neuen Job.
Die Basis für die Berechnung von ALG1 bildet das Netto-Entgelt, das der Antragsteller in den 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit pro Tag verdient hat. Man erhält 60 Prozent des Netto-Entgelts. Wer Kinder hat, bekommt 67 Prozent. Es wird pro Kalendertag berechnet (Tagesbetrag) und wird bei einem vollen Kalendermonat mit 30 Tagen angesetzt. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten für Beiträge zur Krankenkasse sowie Renten- und Pflegeversicherung, wenn das Arbeitslosengeld gezahlt wird.
Der Eckregelsatz für eine alleinstehende Person beträgt derzeit 502 Euro monatlich. Doch die tatsächliche Höhe hängt von der persönlichen Lebenssituation ab. Dazu wird neben dem Alter auch Folgendes betrachtet:
Die Antwort lautet ja. Jedoch sieht das Gesetz einige Regeln vor. Wer arbeitslos gemeldet ist, darf nebenbei arbeiten, allerdings sehr begrenzt verdienen. Das Nebeneinkommen muss auf jeden Fall der Agentur für Arbeit gemeldet werden und die Arbeitszeit muss unter 15 Stunden wöchentlich liegen. Ein Zuverdienst bis zu 165 Euro ohne Anrechnung auf das Arbeitslosengeld ist möglich. Ein höheres Einkommen wird dann abgezogen. Wer sich gegen das Risiko einer Arbeitslosigkeit mit einer privaten Arbeitslosenversicherung abgesichert hat, kann die Versicherungsleistung ohne Anrechnung auf das Arbeitslosengeld erhalten.
Mit der Einführung des Bürgergeldes hat sich die Antragstellung erheblich vereinfacht und auch die Leistungen haben sich verbessert. Doch nach wie vor sind es für viele schwere Zeiten. Immer mehr Familien und vor allem Selbstständige haben mit den Folgen und Auswirkungen der Inflation zu kämpfen. Bevor eine finanzielle Notlage durch Jobverlust entsteht, sollten sich Arbeitslose unbedingt rechtzeitig mit dem Arbeitsamt und den entsprechenden Behörden und Ämtern in Verbindung setzen.
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