Aus eins mach zwei: Das ist das Prinzip hinter Jobsharing. Zwei Mitarbeiter teilen sich eine Vollzeitstelle und profitieren so unter anderem von höherer Flexibilität. Was einfach klingt, ist in der Praxis oftmals mit einem hohen Planungsaufwand verbunden. Unverzichtbar für das Gelingen des Modells ist eine transparente Kommunikation, und der Arbeitgeber gibt Teile seiner Weisungsbefugnis auf. Was Jobsharing bedeutet und welche Potenziale es bietet, lesen Sie in diesem Beitrag.
Neben Homeoffice-Regelungen, Teil-, Gleit- und Vertrauensarbeitszeit ist Jobsharing ein Mittel, die Anwesenheitszeiten von Mitarbeitern variabel zu planen oder besser gesagt, planen zu lassen. Beim Jobsharing übernehmen zwei oder mehr Beschäftigte eine Stelle mit prinzipiell denselben Aufgaben.
Zu den signifikanten Unterschieden gegenüber zwei regulärer Vollzeitstellen zählt nicht nur die Aufteilung einer Stelle: Jobsharer legen Tätigkeiten und Arbeitszeiten untereinander fest. So sind zwei 50-Prozent-Stellen eine mögliche Lösung, andere Modelle und Schichtaufteilungen kommen ebenfalls infrage. Kurz gesagt, entscheiden nicht die Vorgesetzten, wie die Jobsharer ihre Vollzeitstelle untereinander aufteilen. Mitarbeiter bestimmen ihre Arbeitszeiten und Aufgaben weitgehend selbst.
Rechtlich basiert Jobsharing auf § 13 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes TzBfG. Demnach können Arbeitgeber und -nehmer vereinbaren, dass sich mehrere Beschäftigte „die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen“.
Gut zu wissen: Eine Kündigung bleibt von der Arbeitsplatzteilung unberührt. Scheidet einer der Jobsharer aus dem Unternehmen aus, betrifft das den anderen nicht zwingend. Möglich ist jedoch eine Änderungskündigung, bei der andere Vertragsbedingungen zum Tragen kommen, oder eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus einem anderen Grund.
Arbeitsplatzteilung funktioniert auf unterschiedlichen Wegen. Drei Modelle sind besonders verbreitet.
Im Fokus eines Jobsplitting-Modells steht die zeitliche Trennung einer Vollzeitstelle mit identischen Aufgaben. Im Wesentlichen einigen sich zwei oder mehr Mitarbeiter über die jeweiligen Anwesenheitszeiten. Eine Kooperation oder direkte Zusammenarbeit ist im Jobprofil nicht vorgesehen, die Beschäftigten arbeiten vollständig unabhängig voneinander.
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Die gemeinsame Verantwortung für Aufgaben und Ergebnisse kennzeichnet dieses Jobsharing-Modell. Die Beteiligten stimmen sich hinsichtlich der Tätigkeiten und Entscheidungen eng untereinander ab. Dafür ist in der Regel die Anwesenheit aller Partner an bestimmten Tagen im Unternehmen notwendig. Denkbar sind auch Videokonferenzen für die Besprechung gemeinsamer Projekte und Ziele.
Jobsharing findet auch in oberen Hierarchieebenen statt. Teilen sich zwei Führungskräfte eine Stelle, spricht man von Topsharing oder von einer Doppelspitze. Das Modell erfordert vergleichsweise hohen Aufwand, zum Beispiel was die Weisungsbefugnisse und Verantwortungsbereiche angeht.
Zu den genannten Jobsharing-Modellen kommen weitere Lösungsansätze für die Arbeitsplatzteilung. Im Rahmen des Onboardings oder der Mitarbeiterförderung zählt etwa das sogenannte Succession Tandem dazu: Eine erfahrene Fachkraft arbeitet zeitlich befristet mit neuen Mitarbeitern oder vielversprechendem Nachwuchs zusammen.
Bei allen Jobsharing-Varianten gilt, dass hinsichtlich der Arbeitszeit vieles möglich ist. Neben einer hälftigen Aufteilung kommen auch 30/70- oder 40/60-Lösungen infrage. Beim Topsharing sind auch „Übervollzeitstellen“ gängig, etwa wenn zwei Führungskräfte jeweils 30 Stunden in der Woche anwesend sind.
Jobsharing ist für viele Arbeitnehmer attraktiv: Sie bestimmen ihre Anwesenheitszeiten in hohem Maße selbst, was letztendlich zu einer höheren Zufriedenheit mit dem Arbeitsplatz und dem Unternehmen führt. So steigt die Motivation und Arbeitgeber profitieren von einer besseren Leistung als bei klassischen Teilzeitstellen, erhalten wichtiges Know-how und Erfahrung im Doppelpack. Darüber hinaus ziehen Unternehmen diese Vorteile aus Jobsharing-Modellen:
Doch es gibt auch Herausforderungen. So erfordert Jobsharing einen vergleichsweise hohen Aufwand für die HR-Abteilung – nicht zuletzt, weil das Prinzip es vorsieht, dass Jobsharer die Arbeitszeiten selbst festlegen. In der Regel setzen Sie zwei Teilzeitverträge auf, auf denen auch Urlaubsregeln und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall basieren. Individuelle Vereinbarungen sind dabei meist sinnvoll, vor allem, wenn es sich nicht um eine 50/50-Arbeitsplatzteilung handelt. Das sind weitere mögliche Nachteile:
Jobsharing ist trotz zahlreicher Vorteile noch in wenigen Unternehmen verbreitet. Viele scheuen den Aufwand, der auf HR und die Führungsebene wartet, fürchten Konflikte zwischen den Jobpartnern und Organisationschaos. Unklarheiten gibt es häufig auch zur Verantwortungsfrage, etwa dazu, wie im Falle einer fehlerhaften Entscheidung eines der Jobpartner vorgegangen wird.
Für gelungenes Jobsharing sollten einige Voraussetzungen seitens Arbeitnehmer und -geber erfüllt sein. Eine offene Kommunikation ist die Grundvoraussetzung für das Gelingen eines Jobsharing-Modells. Regelmäßige Absprachen unter den Partnern und mit den Führungskräften sind die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Jobsharing erfordert obendrein ein hohes Maß an Organisation und Kompromissbereitschaft, um Abläufe und Aufgaben sinnvoll und fair aufeinander abzustimmen. In diesem Zusammenhang steht auch die Auswahl der Jobpartner: Es kann längst nicht jeder Mitarbeiter mit jedem Kollegen ein Tandem bilden.
Flexible Arbeitszeitmodelle sind in Unternehmen immer häufiger Realität. Lassen es die Aufgaben und Stellenbeschreibungen zu, kann Jobsharing das Unternehmen nach vorn bringen. Finden sich zwei oder mehr Partner zu einem vertrauensvollen Jobsharing-Team zusammen und investieren Sie Zeit und Aufwand in die Organisation, profitieren Sie von doppeltem Know-how und einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit.
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