Der Arbeitslohn kann sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen. Neben der reinen monetären Leistung lässt sich mit Sachwerten eine zusätzliche Vergütung gewähren. Dabei spricht man vom geldwerten Vorteil. „Geldwert“ ist er deshalb, weil er Mitarbeiter finanziell besserstellt, es sich jedoch nicht um eine Barleistung handelt. Deshalb ist die Zuwendung für Mitarbeiter häufig sogar attraktiver als eine Gehaltserhöhung, denn sie verringert ihre Abgabenlast. Und auch Unternehmen gewinnen: Sie können die Ausgaben von der Steuer absetzen und sparen Sozialversicherungsbeiträge.
Die Sachleistung bietet Unternehmen wie Mitarbeitern Pluspunkte. Bezüge wie Firmenwagen, Dienst-Notebooks, Personalrabatte, Tankgutscheine oder Verpflegungspauschalen motivieren und beweisen Wertschätzung, abgesehen vom monetären Aspekt. Angestellte sparen sich so etwa die Kosten für ein privates Fahrzeug, ein hochwertiges Smartphone oder teure Computerhardware. Zugleich bleiben geldwerte Vorteile bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei, und zwar für beide Seiten.
Den geldwerten Vorteil korrekt zu berechnen, ist im Prinzip einfach. Grundsätzlich gelten die Sachbezüge nach §8 Einkommensteuergesetz als Einnahme. Damit ist der jeweilige Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig. Allerdings gibt es Freibeträge. Bleibt die Leistung unter einem bestimmten Wert, unterliegt sie nicht der Steuerpflicht. Diese Freibeträge gelten:
Kinderbetreuung bis zu einer Höhe von 600 Euro im Jahr
Bei Hardware wie Notebooks, Tablets oder Smartphones für Mitarbeiter kommt es auf die Art der Übergabe an. Bleiben die Geräte im Eigentum der Firma, entsteht kein geldwerter Vorteil und folglich auch keine steuerliche Belastung. Anders sieht das aus, wenn es sich um eine Schenkung handelt. Hier besteht Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Diese kann der Arbeitgeber pauschal mit 25 Prozent übernehmen.
Ihr Personal ist deutlich zufriedener je transparenter Sie kommunizieren! Mit compleet workforce sind alle Informationen da – alles digital, alles transparent!
Fahrtkostenzuschüsse, auch in Form von Jobtickets, lassen sich bis zu einer Höhe von 30 Cent pro Kilometer für die Strecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte pauschal mit 15 Prozent versteuern. Sozialabgaben fallen dann nicht an. Seit 2019 sind Jobtickets und Zuschüsse für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln abgabenfrei. Die Voraussetzung ist, dass Sie das Jobticket zusätzlich zum Arbeitslohn gewähren.
Gut zu wissen: Beim Jobticket ist auch eine Pauschalversteuerung in Höhe von 25 Prozent möglich. In diesem Fall kann der Beschäftigte wie gewohnt die Entfernungspauschale in der Lohnsteuererklärung geltend machen.
Ein Firmenwagen gehört zu den klassischen geldwerten Vorteilen. Ist eine Privatnutzung gestattet, profitieren Mitarbeiter oftmals von hochwertigen Fahrzeugen, für die keine Anschaffungskosten anfallen – wohlgemerkt jedoch Steuern. Sobald Dienstfahrzeuge auch außerhalb der Arbeitszeit genutzt werden, kommt das Finanzamt ins Spiel.
Privat genutzte Dienstwagen werden nach der Ein-Prozent-Regelung versteuert, alternativ ist ein Fahrtenbuch zu führen. Dies ist vergleichsweise aufwendig und lohnt sich vor allem bei einem geringen Anteil Privatfahrten oder wenn es sich um einen Wagen mit hohem Bruttolistenpreis handelt. Auch für gebrauchte, komplett abgeschriebene und ältere Autos kann ein Fahrtenbuch steuerliche Vorteile bringen.
Bei der Ein-Prozent-Regelung versteuern Arbeitnehmer pauschal ein Prozent des Fahrzeug-Bruttoneulistenpreises als geldwerten Vorteil. Dazu kommen 0,3 Prozent des Bruttoneulistenpreises pro gefahrenem Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.
Aus diesen Werten ergibt sich theoretisch ein zusätzliches Einkommen, das dem Gehalt hinzuzurechnen ist. Eine Auszahlung erfolgt jedoch nicht, stattdessen dient der Betrag der Berechnung der zusätzlichen Steuer- und Sozialversicherungslast.
Elektroautos stoßen im Betrieb kein CO₂ aus. Das belohnt die Regierung mit steuerlichen Benefits, auch bei Dienstwagen. Diese Regeln gelten:
Wie kann die Versteuerung des geldwerten Vorteils in der Praxis aussehen? Beispiel Personalrabatt: Angenommen, Ihre Belegschaft spart beim Kauf ihrer Produkte 10 Prozent und kauft im Wert von 2.000 Euro ein. Der geldwerte Vorteil liegt dann bei 200 Euro und bleibt steuerfrei. Anders sieht es aus, wenn Sie etwa hochpreisige Hardware, Möbel oder Luxusgüter herstellen und der Einkaufwert bei 20.000 Euro liegt. Der Mitarbeiter spart dann 2.000 Euro und liegt damit über dem Freibetrag von 1.080 Euro. Nun greift die Steuerpflicht, allerdings nur für die Differenz. Zu versteuern sind folglich 920 Euro.
Sie stellen einem Mitarbeiter ein Fahrzeug mit konventionellem Antrieb zur Verfügung, das mit der Ein-Prozent-Regelung versteuert wird? Wie wirkt sich das auf die Steuerlast aus? Angenommen, der Wagen hat einen Bruttolistenpreis in Höhe von 30.000 Euro, der Bruttomonatslohn des Angestellten beträgt 4.000 Euro, die Route vom Wohn- zum Arbeitsplatz liegt bei 40 Kilometern.
Monatlich werden 300 Euro als geldwerter Vorteil für den Firmenwagen herangezogen. Dazu kommen 0,03 Prozent vom Wagenwert pro gefahrenem Kilometer: 30.000 x 40 x 0,0003 = 360 Euro. Der Mitarbeiter versteuert folglich ein monatliches Einkommen in Höhe von 4.360 Euro.
Steuerfreie oder -begünstigte Zuschüsse sind für Unternehmen wie für Mitarbeiter attraktiv und oftmals interessanter als eine Gehaltserhöhung. Sparpotenzial gilt für beide Seiten, zusätzlich binden geldwerte Vorteile gesuchte Fachkräfte an das Unternehmen und machen die Firma attraktiver.